E-Rechnungsgesetz – 2020 bricht eine neue Ära an

E-Rechnungsgesetz – 2020 bricht eine neue Ära an

Schon im April 2014 wurden mit der EU-Verordnung 2014/55/EU die Grundsteine für die E-Rechnung gelegt. Doch erst das E-Rechnungsgesetz, welches im November 2018 in Kraft getreten ist, hat den Stein in Deutschland ins Rollen gebracht. Wir sehen uns gemeinsam an, was sich getan hat und was noch kommen wird.

E-Rechnungsgesetz - 2020 bricht eine neue Ära an
E-Rechnungsgesetz – 2020 bricht eine neue Ära an

November 2018

Um den Richtlinien der EU-Verordnung von April 2014 zu entsprechen, wurde das deutsche E-Rechnungsgesetz verabschiedet, welches im November 2018 in Kraft getreten ist. Ab dem 27. November waren dann alle gehobenen Bundesbehörden dazu verpflichtet, E-Rechnungen in Empfang zu nehmen und diese zu verarbeiten. Demnach mussten zuvor auf Seiten der Bundesbehörden die technischen Gegebenheiten hierfür geschaffen werden.

November 2019

Nachgelagerte Bundesbehörden hatten ein Jahr länger Zeit. Seit November 2019 sind auch diese dazu verpflichtet, die E-Rechnungen zu verarbeiten.

April 2020

Im dritten Schritt trifft es die Kommunen, welche ebenfalls zur Verarbeitung der E-Rechnungen verpflichtet sind.

November 2020

Während auf Seiten der Bundesbehörden die technischen Erfordernisse zum Empfang und der Weiterverarbeitung von E-Rechnungen gegeben sind, fehlen nun noch die eingehenden E-Rechnungen. Durch das E-Rechnungsgesetz sind ab November 2020 alle Zulieferer der Bundesbehörde zur Rechnungsstellung verpflichtet – mit wenigen Ausnahmen. Dadurch betrifft das E-Rechnungsgesetz nicht nur das E-Government, sondern nimmt auch direkten Einfluss auf Unternehmen.


Was hält die Zukunft bereit?

Ab November 2020 beginnt die Ära der E-Rechnung. Die Bundesbehörden leben vor, was längst in deutschen Unternehmen Standard sein sollte. Doch wenn schon die Regierung diesen Schritt geht und den nächsten Schritt der Digitalisierung wagt, so dürfte es nicht lange dauern, bis auch die deutschen Unternehmen nachziehen. 

Wer weiß, vielleicht bekommen wir schon bald nur noch eine elektronische Rechnungen von unserem KFZ-Mechaniker – wünschenswert ist es ja.

Was bedeutet das für die Steuerkanzleien?

Aktuell dürfen Steuerberater E-Rechnungen nur unter gewissen Voraussetzungen stellen. Doch das Problem ist bereits erkannt und soll in Zukunft angegangen werden. Wenn schon die Bundesbehörden Ihr komplettes Rechnungswesen digitalisieren dürfen, warum sollten Steuerberater gehemmt werden? Wir bleiben gespannt und warten auf die zukünftigen Veränderungen.

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