Automatische Kostenübernahme der DATEV-Leistungen inkl. optionaler Weiterberechnung

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Datev-kosten

Mit dem kostenfreien Tool Übernahme DATEV-Kosten können Sie sich einen Überlick über die in Anspruch genommen DATEV Leistungen und deren Gebühren verschaffen.

Diese können dem Mandanten in Rechnung gestellt werden oder zur weiteren Deckungsbeitragskalkulation verwendet werden.

Als Genossenschaftsmitglieder der DATEV eG beziehen Steuerberater die Leistungen direkt von der DATEV. Diese werden teilweise auch direkt und indirekt den Mandanten zur Verfügung gestellt.

Zu den indirekten Leistungen zählen z.B. Lohnabrechnungen oder Übermittlungen von Steuererklärungen sowie Speichergebühren.

Zu den direkten Leistungen zählen z.B. Software-Produkte wie Unternehmen online oder Mittelstand Faktura sowie Rechnungswesen.


Um diese Leistungen nun den Mandanten in Rechnungen stellen zu können, müssen diese selektiv pro Mandant erfasst und abgerechnet werden. Dies kann zum Teil sehr aufwendig sein.

Um diesen Prozess zu beschleunigen und Doppelerfassung zu vermeiden, bietet sich das kostenfreie Tool Übernahme DATEV-Kosten an. Hier erfolgt eine Übernahme der Kosten aus dem Rechenzentrum direkt in Ihre Rechnungsschreibung (EO-Classic) bzw. Aufträge (EO-Comfort).

Somit können Sie nicht nur Ihre Deckungsbeiträge genauer kalkulieren (oftmals werden dazu nur die Zeiten herangezogen), sondern diese ausgelegten Kosten automatisiert jeden Monat weiterberechnen.


Bei der Erstkonfiguration des Tools, können die Kosten den entsprechenden Leistungen zugeordnet werden. Außerdem wird festgelegt, ob eine Weiterberechnung für diese Kostenart erfolgen soll oder nicht.

Danach kann der Abruf gestartet werden und alle Kosten werden den entsprechenden Mandanten zugewiesen. Ein netter Nebeneffekt ist, dass alle Kosten für inaktive Mandanten (EO-Classic) bzw. Mandanten ohne Aufträge (EO-Comfort) entsprechend gekennzeichnet werden. Nun kann eine Löschung dieser Dienstleistungen im DATEV-Rechenzentrum erfolgen und ab dem kommenden Monat fallen hierfür keine Gebühren mehr an.

Dieser Abruf wird dann jeden Monat durchgeführt, sodass der Rechnungserstellungsprozess automatisiert wird und die nichtzuordenbaren Kosten im Idealfall bei Null stehen.


 

Nutzen auch Sie diese Möglichkeit, um den Aufwand der Rechnungserstellung zu reduzieren und Kosten für inaktive Mandanten zu vermeiden.

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