GoBD

Die Anforderungen an die Buchführung

Die Abkürzung GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die GoBD geben Kriterien und Richtlinien, für die Erstellung einer elektronischen Buchhaltung für ein Unternehmen vor. An diese Richtlinien muss sich jeder halten.

Mit einer Verfahrensdokumentation wird nachgehalten, wie mit steuerrechtlich relevanten Belege umgegangen wird und wo diese archiviert werden. Das bedeutet zunächst Aufwand – bietet aber auch eine große Chance seine Prozesse und die eingesetzte Software zunächst kritisch zu hinterfragen, zu optimieren und zu digitalisieren, um im Anschluss die Verfahrensdokumentation zu erstellen.

Die GoBD umfassen viele Bereiche:

  • GoBD-konforme Arbeitsweise
  • Einsatz von Software gemäß der GoBD
  • Revisionssichere Archivierung
  • Vollständige Verfahrensdokumentation

Die Aufgabe des Steuerberaters ist es u. a. den Unternehmer darauf aufmerksam zu machen, dass es so eine Vorschrift gibt und zum anderen sich selbst natürlich an die Vorgaben zu halten. Darüber hinaus entsteht durch die Prüfung der Einhaltung und ggf. Optimierung oder gänzlicher Neueinführung ein interessantes Beratungsfeld. Um davon zu profitieren bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:

  • Wir machen Sie Fit für die Erstellung von Verfahrensdokumentationen
  • Wir übernehmen die Erstellung der Verfahrensdokumentationen bei Ihren Mandanten für Sie

Sie entscheiden, welche der beiden Möglichkeiten Sie nutzen wollen.